1a-holzpelletsheizung.de - Die Infoseite zur Holzpelletheizung mit Herstellerverzeichnis und Kataloge

Pelletlager

Pelletlager für Holzpelletsheizungen

 
Soll ein Jahresvorrat an Holzpellets zur Verfügung stehen, ist ein geeigneter Lagerplatz notwendig. Grundsätzlich muss er trocken und staubdicht sein und kann im Erd- oder Obergeschoss, Dachboden mit Fallsystem oder im Nebengebäude untergebracht sein. Wird das Haus neu errichtet, sind grundsätzlich alle Möglichkeiten gegeben. Vorraussetzung ist ein genügender Platzbedarf innerhalb des Gebäudes. Ist dieser nicht vorhanden oder soll er anderen Interessen zur Verfügung stehen, können Nachbargebäude oder Erdtanks verwendet werden. In alten Häusern wird die Planung oft durch die baulichen Gegebenheiten vorgeschrieben.

Auch alte Öltanks können umgebaut werden und als Pelletlager dienen. Das vorhandene Volumen entspricht in etwa dem einer Pelletheizung. Nachteilig wirken sich jedoch die Kosten für die Genehmigung, Entleerung, Reinigung und dem Umbau aus. Auch Saughöhen und eventuelle Kondensationsprobleme müssen vorher betrachtet werden.

Gestalten sich Umbaumaßnahmen schwierig, können aus der Landwirtschaft stammende Sacksilos verwendet werden. Sie bestehen aus staubdichten, flexiblen, elektrostatisch ableitfähigem Kunststoffgewebe in einem Stahlgestell. Die Füllkapazität liegt zwischen 2 und 8 Tonnen. Ihr Vorteile liegt in der einfachen und schnellen Montage innerhalb weniger Stunden. Im Vergleich dazu erfordert die Einrichtung einer Bunkeranlage mehrere Tage. Die Befüllung ist weitgehend staubfrei. Es entsteht keine Kondenswasserbildung durch Temperaturschwankungen. Damit ist das System auch in feuchten Räumen einsetzbar. Außerdem kann Fertigung nach Maßangaben erfolgen, dies führt zu einer optimalen Raumausnutzung.

Die Lage des Lagerraumes sollte sich möglichst in der Nähe des Kessels und dem Stellplatz des Lieferfahrzeuges befinden. Mindestens eine Seite sollte an einer Außenwand angrenzen, da die Befüllstutzen von außen zugänglich sein müssen. Leitungswege bis zu 2 m können mit Schnecken überwunden werden. Für größere Entfernungen sind Saugförderungen zu wählen. Dabei muss aber bedacht werden, dass sich mit steigender Schlauchlänge die Verwirbelung und damit der Abrieb der Holzpelllets erhöht. Dies kann zu einer Anreicherung des Staubanteils im Lager von mehreren Kilos führen.

Lagerräume für Holzpellets müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist absolute Trockenheit, denn feuchte Pelltets quellen auf und werden unbrauchbar. Die statische Tragfähigkeit des Bodens und der Wände muss gegeben sein. Beim Einfüllen herrscht ein Unterdruck von 0,5 bar, was zu enormen Kräften führt. Im Lagerraum dürfen keine Steckdosen oder Verteilerdosen angebracht sein. Auch Rohrleitungen beeinflussen die Befüllung und sollten ausgebaut oder zumindest verkleidet werden.

Der Lagerraum sollte möglichst rechteckig gestaltet sein. Beim Einblasen werden die Pellets auf der kurzen Wandseite eingelassen und treffen so mit der geringsten Geschwindigkeit auf die gegenüberliegende Seite. Je schmaler, desto weniger „leerer Raum“ entsteht. Die Größe berechnet sich nach Jahresbrennstoffmenge. Diese ist wiederum abhängig von der Gebäudeheizlast. Anhand folgender Kennwerte können Lagerraumgrößen berechnet werden:
  1. 0,9 m³ Lagerraum pro KW Heizlast
  2. 400 kg Holzpellets pro KW Heizlast
  3. 2 kg Holzpellets entspricht 1 l Heizöl
Bsp.-Rechnungen:

Ein wärmegedämmtes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 150 m² benötigt bei einem spezifischen Wärmebedarf von 50 W/m² einen Wärmebedarf von ca. 7,5 kW. Wird der Jahresnutzungsgrad von etwa 85 % eingerechnet, werden max. 8,63 kW Heizenergie verbraucht. Ein gängiger Kessel von 10 kW ist für dieses Gebäude ausreichend.

  1. 0,9 m³ · 10 kW = 9 m³
    Bei einer Raumhöhe von 2,30 m sollte eine Grundfläche von ca. 4,0 m² vorhanden sein. Um eine rechteckige Form zu erhalten empfiehlt sich ein Raummaß von ca. 1,80 m x 2,20 m. Der Raum verkleinert sich durch den Einbau von Schrägflächen um ca. 68 % auf 6,1 m³. Bei einem spezifischen Gewicht der Holzpellets von 650 kg pro m³ ergibt dies:
    6,1 m³ · 650 kg/m³ = 4.000 kg Holzpellets
  2. 400 kg · 10 kW = 4.000 kg Holzpellets
    Die Verwendung des Faktors führt zum selben Ergebnis
  3. 4.000 kg entsprechen demnach 2.000 l Heizöl



Zur Befüllung müssen zwei Öffnungen, möglichst an der Stirnseite vorhanden sein. Darin werden witterungsbeständige Metallrohre von 50 cm Länge verlegt. An einem Stutzen wird der Schlauch für die Brennstoffanlieferung und an den anderen ein Absauggebläse angeschlossen. Um elektrostatischen Aufladungen beim Befüllvorgang vorzubeugen, müssen die Stutzen geerdet werden. Für Wandmontagen sind gerade und für Lichtschachtmontagen gebogene Modelle erhältlich. Bei Lichtschachtmontagen liegen die Rohre übereinander. In diesem Fall dient nur der obere Einlass als Befüllungsstutzen, da sonst die Gefahr besteht, dass eingeblasenes Material angesaugt wird.

Um eine Zerstörung der Pellets beim Aufprall im Lagerraum zu mindern, wird an der gegenüberliegenden Seite eine Aufprallmatte angebracht. Sie besteht aus abriebfesten alterungsstabilen Kunststoff. Sie wird im Abstand von ca. 20 cm vor der Rückwand angebracht, um beim Füllvorgang nachzugeben. Von Eigenbaumatten wird abgeraten, da bei falscher Materialauswahl zerlegte Mattenbestandteile Störungen im Ablaufbetrieb verursachen können.

Zur Ausgestaltung des Lagerraumes empfehlen sich Betonfarbe oder Fliesen. Die Pellets sollten möglichst leicht rutschen. Kanten oder Vorsprünge auf denen sich Reste ablagern können sind zu vermeiden. Der Raum sollte auch regelmäßig auf lose Putz- oder Mauerteile kontrolliert werden. Schon kleine Unreinheiten in der Anlage können zu unerwarteten Schäden, bis zum Stillstand der Anlage, führen. Bis auf eine Zugangsluke mit Staub undurchlässiger Dichtung, ist der Lagerraum geschlossen zu errichten. Die Tür kann halbhoch angebracht werden und muss nach außen öffnen. Auf der Innenseite werden herausnehmbare Holzbretter angebracht, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken.

Um eine vollständige Entleerung des Lagers über Förderschnecken oder Saugsonden zu gewährleisten, ist der Raum mit Schrägflächen zu versehen. Der Einbau erzeugt durch den „Totraum“ unter dem Lager einen Volumenverlust. Auf Metall- oder Holzwinkeln, die sich auf den Boden oder an Wänden befinden werden Holzplatten geschraubt. Die Neigung sollte mindestens 35 ° betragen. Bei Eigenbau ist auf die erforderliche Statik zu achten, da ein Gewicht von über 1.300 kg auf den Platten lastet.

Holzpelletlager unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Die „Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (FeuVO) erfordert bestimmte Brandschutzauflagen. Ab einer Lagermenge von 15 t sind spezielle Anforderungen an Wänden, Decken und Türen notwendig. Lager unter dieser Kapazität müssen aus „feuerbeständigem“ Material erbaut sein. Entsprechen die Wände nicht der Brandstoffklasse F 90 ist ein Mindestabstand von 1 m zur nächsten Feuerstätte einzuhalten. Bei Unterschreitung wird ein bauseitiger Strahlenschutz integriert.



Dieser Artikel kommt von 1a-holzpelletsheizung.de - Die Infoseite zur Holzpelletheizung mit Herstellerverzeichnis und Kataloge

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.1a-holzpelletsheizung.de/modules.php?name=Content&pid=21